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Zwei Jahre GroKo – Zwischenbilanz in der Bildungspolitik

Zwei Jahre GroKo – Zwischenbilanz in der Bildungspolitik

Am 22. Oktober 2013 konstituierte sich der 18. Deutsche Bundestag. Im Dezember 2013 war der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD unter Dach und Fach. Seit nun mehr knapp zwei Jahren regiert die Große Koalition unser Land. Das ist für die Arbeitsgruppe Bildung und Forschung der SPD-Bundestagsfraktion Anlass genug, eine Zwischenbilanz in der Bildungspolitik zu ziehen.

Wir können mit Fug und Recht behaupten, für Bildung, Wissenschaft und Forschung in nur zwei Jahren mehr erreicht zu haben als die Vorgängerregierung während ihrer gesamten Amtszeit. Als Motor dieser Regierungskoalition sind wir auf diese Erfolge durchaus stolz.

 

Gesagt – getan!

Konkret haben wir im Bildungs- und Forschungsbereich folgendes verbessert:

1) Von 2014 bis 2017 werden zusätzlich 9 Milliarden Euro in Bildung, Wissenschaft und Forschung investiert. Realisiert wird diese Investitionsoffensive durch zusätzliche direkte Investitionen des Bundes und eine Entlastung der Länder, die diese Spielräume für neue Akzente zur Stärkung von Bildung, Wissenschaft und Forschung nutzen. Davon sind 6 Mrd. Euro für Investitionen im Bildungsbereich vorgesehen: 1 Mrd. Euro für den Kita- und Krippensektor und 5 Mrd. Euro für Wissenschaft, Schulen und Hochschulen.

2) Zusätzlich finanziert der Bund seit dem 1. Januar 2015 allein das BAföG. Die Länder werden so um jährlich rund 1,17 Milliarden Euro entlastet. Diese Mittel investieren sie in schulische und hochschulische Bildung. Allein in Sachsen-Anhalt stehen damit 30 Mio. Euro mehr für Bildung und Wissenschaft zur Verfügung. Parallel zur Finanzstrukturreform haben wir die Novellierung des BAföG verabschiedet und damit Förderlücken geschlossen: die Strukturen des BAföG wurden modernisiert (z.B. flächendeckende elektronische Antragstellung), die Fördersätzen steigen zum Wintersemester 2016/2017 um 7% und der Einkommensfreibetrag wird soweit erhöht, dass rund 110.000 junge Menschen zusätzlich einen BAföG-Anspruch erhalten.

3) Dritter wichtiger Punkt: Das Kooperationsverbot für den Hochschulbereich ist abgeschafft. Mit der Reform des Artikel 91b des Grundgesetzes kann der Bund nun dauerhaft Hochschulen, Wissenschaft und Forschung finanziell unterstützen.

(4) Wir stärken die Hochschulen und Hochschulstandorte deutlich. Der Hochschulpakt geht in seine „dritte Auflage“ (2015-2023). Dafür stellt der Bund allein bis 2020 ca. 10 Mrd. Euro zur Verfügung. 120 Mio. Euro fließen in die Förderung studentischen Wohnraums. Im Rahmen der Qualitätsoffensive Lehrerbildung (500 Mio. Euro über 10 Jahre) werden Lehrkräfte auf aktuelle Herausforderungen wie Heterogenität und Inklusion im Schulalltag besser vorbereitet und innovative Ausbildungskonzepte gefördert.

(5) Auch im Bereich der beruflichen Bildung und der Grundbildung haben wir deutliche Verbesserungen erreicht: Die Allianz für Aus- und Weiterbildung ist auf Druck der SPD und der Gewerkschaften ins Leben gerufen worden. Wir lösen damit den Ausbildungspakt ab und setzen uns gemeinsam mit den Ländern und der Wirtschaft für mehr und bessere Ausbildungsplätze ein: Kein junger Mensch darf ohne qualifizierte Ausbildung bleiben! Wir engagieren uns für den Ausbau der Berufsorientierung für Schülerinnen und Schülern in Deutschland und haben die Mittel im Haushaltsverfahren stetig erhöht. Die assistierte Ausbildung ist ein neues Instrument zur Stärkung der dualen Berufsausbildung in Deutschland. Das Bundesarbeitsministerium hat für das Ausbildungsjahr 2015/2016 10.000 Plätze bereitgestellt. Das Instrument unterstützt lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Auszubildende und erleichtert die Zusammenarbeit zwischen Lehrling, Schule, Betrieb und Elternhaus. Die Überbetrieblichen Berufsbildungsstätten machen wir durch Investitionen fit für die digitale Bildung der Zukunft. Eine Modernisierung ist nötig, um sie zu umfassenden Kompetenzzentren ausbauen. Die Mittel im Bundeshaushalt für die Überbetrieblichen Berufsbildungsstätten stiegen in den letzten Jahren stetig. Damit zeigen wir einen Weg auf, wie man die Lehrlingsausbildung insbesondere im Bereich kleinerer und mittlerer Unternehmen stärken kann. Und nicht zuletzt: Mit der Dekade für Alphabetisierung haben wir einen neuen Schub gestartet, um den Analphabetismus in Deutschland zu reduzieren und die Grundbildung zu verbessern. Die vom Bundesministerium angekündigten 180 Mio. Euro Fördermittel über zehn Jahre sind aus unserer Sicht nur eine Untergrenze. Wir werden in den nächsten zwei Jahren dafür sorgen, dass der Bund in diesem wichtigen Feld noch stärker fördert und Menschen Hilfen anbietet.

(6) Im Bereich Forschung setzen wir neue ImpulseFür eine starke Innovations- und Forschungspolitik wurden drei Milliarden Euro bereitgestellt. Aus diesen Mitteln werden etwa die Verlängerung des Paktes für Forschung und Innovation um weitere fünf Jahre und der jährliche Aufwuchs von drei Prozent für die außeruniversitäre Forschung finanziert. Des Weiteren werden aus diesen Mitteln die Fortführung der Exzellenzinitiative (2018-2028 ca. 4 Mrd. Euro) und die Stärkung der Projektförderung des Bundes für Wissenschaft und Forschung sichergestellt. Die High-Tech-Strategie der Bundesregierung haben wir zu einer ressortübergreifenden Innovationsstrategie weiterentwickelt, denn den Herausforderungen der Zukunft müssen wir durch eine engere Abstimmung der Förderaktivitäten der Bundesministerien in Wissenschaft und Forschung Rechnung tragen. Hierzu gehört auch, dass wir stärker als bisher den gesellschaftlichen Nutzen und die Frage der Akzeptanz von Innovationen bereits in der Forschungs- und Innovationsförderung mit bedenken. Die Geistes- und Sozialwissenschaften spielen hier für uns eine herausgehobene Rolle, da sie vor allem Orientierungswissen für eine nachhaltige Innovationspolitik liefern. Und nicht zuletzt: Mit dem Ausbau der Forschung an Fachhochschulen setzen wir auch in der Großen Koalition einen Trend fort, der bereits in Zeiten der rot-grünen Regierungskoalition begonnen wurde. Als anwendungsorientierte Hochschulen mit engen Verbindungen zur regionalen Wirtschaft sind Fachhochschulen ein zentrales Element des deutschen Hochschulwesens. Als Hochschulen für angewandte Wissenschaften bieten sie zahlreichen Studierenden gute Lehr- und Lernumgebungen für eine akademische Ausbildung und mit ihren Forschungsprojekten tragen sie praktisch zur Modernisierung des Wirtschaftsstandortes bei.

 

Wir haben noch viel vor!

1) Unser Ziel, die Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft zu verbessern, haben wir mit zwei Maßnahmen adressiert. So werden wir im Frühjahr 2016 eine Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) beschließen. So wollen wir den Missbrauch der gesetzlichen Regelungen eindämmen, die Zahl von Kurzzeitverträgen erheblich reduzieren und durch die Herausnahme des nicht-wissenschaftlichen Personals aus dem Geltungsbereich des WissZeitVG dem Prinzip „Dauerstellen für Daueraufgaben“ Geltung verschaffen. Mit der Reform werden zukünftig Verträge in der Promotionszeit an die Länge des Qualifizierungsbedarfs gekoppelt und die Verträge der Mitarbeitenden, die für Drittmittelprojekte arbeiten, an die Länge der Laufzeiten gebunden.

2) Zudem wird über einen neuen Bund-Länder-Pakt (ab 2017) mindestens 1 Mrd. Euro in eine Personaloffensive für den wissenschaftlichen Nachwuchs fließen. Wir werden hierüber einen Beitrag zur Verbesserung der Karrierewege im Wissenschaftssystem leisten und über eine Tenure-Track-Förderung in enger Kooperation mit den Ländern jungen, exzellenten Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern frühzeitige Perspektiven an den Hochschulen bieten. Denn als Sozialdemokratie in Regierungsverantwortung kämpfen wir dafür, dass wir angesichts der wachsenden Studierendenzahlen und der Bedeutung von Wissenschaft und Forschung die Zukunfts- und Handlungsfähigkeit Deutschlands auch über zusätzliches Personal an Hochschulen sichern.

3) Die beabsichtige Reform des Hochschulstatistikgesetz wird in Zukunft die nötigen Daten für eine verbesserte Planung und Steuerung von Hochschulpolitik liefern. Zukünftig werden Fachwechsel, Abbrüche, Übergänge zwischen Bachelor und Master und auch Promovierendendaten besser erfasst.

4) Wir streben an, dass bis Ende des Jahres 2015 ein Entwurf für eine allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsschranke vorgelegt wird. Das Urheberrecht muss fit gemacht werden für neue Lernformate, den schnellen Austausch von Wissen und die bestmögliche Nutzung der Ressourcen, die von den zahlreichen klugen Köpfen in unserem Land bereitgestellt werden. Hierzu muss es einen fairen Austausch der Interessen der Autoren, der Nutzerschaft und der Verlage geben.

5) Einen entscheidenden Schritt zur Stärkung der Gleichwertigkeit der beruflichen und akademischen Bildung sind wir mit der anstehenden Reform des Meister-BAföG gegangen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat deutliche Leistungsverbesserungen durchgesetzt, die Familienfreundlichkeit wird gestärkt und die Zugänge zum Meister-BAföG werden modernisiert und international geöffnet. Die Ausbildung zum Meister-, Techniker- und Fachwirt wird so deutlich attraktiver werden.

6) Das Berufsbildungsgesetz werden wir ebenfalls in 2016 reformieren, um die Attraktivität der beruflichen Bildung langfristig zu sichern. Hierbei wird der Ausbau der Qualität der beruflichen Bildung im Vordergrund stehen. Zudem stellen wir die Berufsschulen in den Fokus der Debatte zur Stärkung der beruflichen Bildung. Gute Berufsschulen bedingen zu einem großen Teil die hohe Qualität der dualen Ausbildung in Deutschland. Wir wollen gemeinsam mit den Ländern eine Initiative erarbeiten, die Angebotsstrukturen in bestimmten Branchen und Regionen diskutiert, die digitale und räumliche Ausstattung analysiert und vor allem die universitäre Ausbildung von Berufsschullehrkräften verbessert.

8) Und nicht zuletzt: Das Anerkennungsgesetz ist und bleibt ein wichtige Anker, um die Qualifikationen von Zuwanderern in Deutschland nutzbar zu machen und ihre Potenziale anzuerkennen. Deshalb setzten wir uns dafür ein, dass die Verfahrenskosten sozialverträglich ausgestaltet werden, dass die Beratungsstrukturen deutlich ausgebaut werden. Vor allem aber sollen Finanzierungsinstrumente von Bundeseite bereitgestellt werden, wenn zur vollständigen Anerkennung beruflicher Qualifikationen Nachqualifizierungsmaßnahmen besucht werden.

 

Angesicht der aktuellen Zahlen von Zuwanderern, die in unser Land kommen, ist in der nächsten Zeit aber eine der größten Herausforderungen, für diese Menschen eine umfängliche, offene und schnelle Integration in alle Bildungseinrichtungen von der Kita bis in die Hochschule zu gewährleisten. Die SPD-Bundestagsfraktion stellt sich dieser Verantwortung. Eine verfassungsrechtlich saubere Lösung, um die nötigen Mittel hierfür bereits zu stellen, würde eine Abschaffung des Kooperationsverbots auch für den schulischen Bereich im Grundgesetz bieten. Damit könnte der Bund die Länder und Kommunen direkt bei der Sprachförderung, sozialpädagogischen Angeboten und auch der frühkindlichen sowie schulischen Bildung und Erziehung unterstützen. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich deshalb weiterhin bei ihrem Koalitionspartner für die vollständige Aufhebung des Kooperationsverbotes ein.

 

Ihr seht: Wir haben bereits viel erreicht und die Handschrift der SPD ist in all diesen Projekten und Initiativen unverkennbar. Während sich CDU und CSU auf die Verwaltung des bisher Erreichten konzentrieren, kommen von uns Dynamik und Innovation in die Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungspolitik. Das gilt auch für die kommenden zwei Jahre!

 

Euer Karamba