Die steigende Lebenserwartung der Bevölkerung ist ein Zeichen für unseren gesellschaftlichen Fortschritt. Gleichzeitig stellt diese Entwicklung die Pflegepolitik vor demografische und fachliche Herausforderungen. Die SPD hat deshalb in dieser Legislaturperiode einige wichtige Weichen gestellt und will in 2016 ein weiteres Gesetz beschließen.
„Die Hilfe muss auch dort ankommen, wo sie benötigt wird. Deshalb werden wir noch in diesem Jahr das dritte Pflegestärkungsgesetz beschließen. Das Gesetz soll vor allem die Rolle der Kommunen sowie die Pflegeberatung vor Ort deutlich stärken“, erklärt Karamba Diaby.
In dieser Legislaturperiode wurden bereits deutliche Verbesserungen für Pflegende, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erreicht. Mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz wurde das Leistungsspektrum der gesetzlichen Pflegeversicherung deutlich ausgeweitet. Dadurch erhalten rund 2,7 Millionen Pflegedürftige in Deutschland seit dem 1.1.2015 mehr und bessere Leistungen. In der ambulanten Pflege wurden die Leistungen um rund 1,4 Mrd. Euro erhöht; in der stationären Pflege um rund 1 Mrd. Euro. Pflegende Angehörige werden zudem besser entlastet, indem die Unterstützungsangebote für die Pflege zu Hause ausgeweitet wurden. Darüber hinaus wurde die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen erhöht.
Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz wurde die umfassendste Änderung der Pflegeversicherung seit ihrer Einführung im Jahr 1995 vorgenommen: Die Koalition hat einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Das heißt konkret: Die bisherigen drei Pflegestufen wurden durch fünf Pflegegrade ersetzt. Damit wird der individuelle Bedarf bei Pflegebedürftigen sehr viel genauer ermittelt. An Demenz erkrankte Menschen etwa bekommen nun erstmals auch Unterstützung.