Das Sommersemester 2020 hat wegen der Corona-Epidemie unter besonderen Vorzeichen begonnen. Es gibt viele offene Fragen. Viele Studierende verloren ihre Nebenjobs und haben jetzt Existenzängste, weil sie für viele staatliche Hilfen nicht infrage kommen. Für internationale Studierende ist die Lage noch schlimmer. Ein Kommentar von Karamba Diaby
Es wurde viel Geld in die Hand genommen, als der Deutsche Bundestag am 25. März das Corona-Notpaket schnürte. Arbeitnehmer und Mieter, Soloselbständige, Klein- und Kleinstunternehmer sowie große Betriebe wurden bedacht. Doch die 2,3 Millionen Studierenden in diesem Land hatten zunächst keine Lobby. 750 000 Studierende sollen ihre Jobs laut einer repräsentativen Umfrage von Campus-Service und Varifast bereits verloren haben – ein Drittel der Studierenden also.
Doch was tun, wenn ihre Studentenjobs wegfallen, weil Restaurants und Kneipen weiter geschlossen bleiben und Messen und Konzerte nicht mehr stattfinden? Studierende können, wenn sie BAföG-berechtigt sind, weder Wohngeld beantragen noch auf die Grundsicherung zugreifen. Sie sind auf Rücklagen angewiesen, die sie in der Regel nicht haben und damit in vielen Fällen abhängig von der Unterstützung ihrer Eltern. Doch was tun, wenn diese in Kurzarbeit sind?
Bundesbildungsministerium plant Studierendenunterstützungsgesetz
Das Bundesbildungsministerium plant vor diesem Hintergrund ein Studierendenunterstützungsgesetz. So sollen unter anderem BAföG-Leistungen während der Corona-Krise abweichend von der bisherigen Regelung ungekürzt weiter bezahlt werden, soweit die Studierenden in einem systemrelevanten Job arbeiten – also zum Beispiel im Gesundheitsweisen, in der Land- und Ernährungswirtschaft oder im Bereich Bildung, Erziehung und Behindertenhilfe. Darüber hinaus wird auf SGB-II-Leistungen, also auf Hartz IV verwiesen. Diese Lösungsangebote greifen zu kurz. Für internationale Studierende gestaltet sich die Sache noch schwieriger: Sie sind auf regelmäßige Einkünfte angewiesen, da sie häufig kaum eigene Rücklagen haben und ihr Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums nicht gefährdet werden darf. Betroffen sind rund 400 000 Studierende in Deutschland.
Was muss getan werden?
Für Studierende im BAföG-Bezug müssen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass durch Corona-bedingte Verzögerungen keine Förderlücken entstehen und Förderzeiträume vorübergehend ausgeweitet werden. Studierende, die bislang nicht BAföG-berechtigt sind, deren Eltern jetzt aber erheblich weniger verdienen, müssen in dieser Notsituation schnell Zugang zur Förderung bekommen. Für Studierende, die schon jetzt BAföG erhalten, aber nicht den Höchstsatz bekommen, müssen die Auszahlungen erhöht werden. Zudem sollte hier der Finanzierungsnachweis für internationale Studierende ausgesetzt werden, um den internationalen Studierenden auch die Existenzsicherung zu ermöglichen. Wenn die Studienhöchstdauer aufgrund der Pandemie-bedingten und von den Studierenden nicht zu verantwortenden Umstände überschritten wird, muss eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis möglich sein.
Wir brauchen ein Hilfspaket für Studierende, die durchs Raster fallen, insbesondere gilt das auch für internationale Studierende. Nächste Woche findet eine neue Sitzungswoche in Berlin statt. Die Koalition muss sich bewegen. Das sind wir den 2,3 Millionen Studierenden schuldig.