Am Freitag, den 18. September 2020, standen im Bundestag namentliche Abstimmungen zum Antrag der Fraktion DIE LINKE. „Konsequenzen aus dem Brand in Moria ziehen – Lager auf den griechischen Inseln auflösen und Geflüchtete in Deutschland aufnehmen“, Drucksachen 19/22264, 19/22579 und ZP 25 und zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Nach dem Brand von Moria – Für schnelle Nothilfe und einen menschen-rechtsbasierten Neustart der europäischen Flüchtlingspolitik“, Drucksache 19/22679 auf der Tagesordnung. Ich habe gegen beide Anträge gestimmt. In einer persönlichen Erklärung zum Abstimmungsverhalten nach § 31 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages erläutere ich, warum ich das getan habe.
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20200918_go-erklaerung_dr._karamba_diaby.pdf (PDF; 499,43 KB)