Erklärung nach §31 GO zur namentlichen Abstimmung TOP 13. a) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung Drucksachen 18/4097, 18/4199 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss)
Drucksache 18/5420 – Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung Drucksache 18/5421
Bei Abstimmungen mit erheblicher Reichweite oder auch bei Gewissensfragen nehme ich für mich das Recht eines jeden Abgeordneten nach Artikel 38 (1) des Grundgesetzes in Anspruch. In Abwägung der getroffenen Verbesserungen und Verschärfungen bei der Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung stimme ich mit Nein.
- Derzeit sind nach Schätzungen des UNHCR 60 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht. Dies ist die höchste Zahl, die jemals von UNHCR verzeichnet wurde, und sie wächst weiterhin rasant. In dieser globalen Flüchtlingskrise, sehe ich sowohl die Europäische Union, als auch die Bundesrepublik Deutschland in der Verantwortung für eine solidarische und humane Asylpolitik. Hierzu erachte ich eine Modernisierung des Asylrechts als erforderlich. Im Sinne beispielsweise legaler Wege nach Europa für Asylsuchende und im Sinne einer menschenrechtsbasierten Asylpraxis in der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland. Hierzu zählen für mich ebenfalls Maßnahmen wie einen Zweckwechsel für Asylsuchende zu ermöglichen. Als Sozialdemokrat lehne ich grundsätzlich Verschärfungen ab, die einer menschenrechtsbasierten Asylpraxis entgegenstehen.
- In folgenden wesentlichen Punkten sehe ich deutliche Verbesserungen für die Rechtsstellung, der in Deutschland lebenden Asylsuchenden und Einwandernder:
- Es wird eine neue Möglichkeit geschaffen, zum Zwecke der Anerkennung einer ausländischen Qualifikation nach Deutschland einzureisen. Für die Dauer von bis zu 18 Monaten. Dies begrüße ich, damit mehr Menschen den Weg nach Deutschland finden können, um hier zu leben und zu arbeiten.
- Bleiberecht bei nachhaltiger Integration – nach diesem Prinzip wird eine deutliche Verbesserung für die Menschen geschaffen, die seit vielen Jahren in Duldungsketten in Deutschland leben. Sie erhalten nun endlich Rechtssicherheit und eine Zukunftsperspektive für Leben hier in Deutschland. Insbesondere die Neureglung für Jugendliche ist aus menschenrechtlicher Sicht zu begrüßen.
- Bleibeperspektive bei Berufsausbildung – diese gesetzliche Klarstellung wird Jugendlichen in Berufsausbildung und ihren Ausbildern Rechtssicherheit bieten. Und für die Zeit danach gilt schon jetzt: Wer eine Ausbildung beendet, kann eine Aufenthaltserlaubnis bekommen.
- Resettlement-Verfahren – mit der Neuregelung wird das Resettlement-Verfahren endlich endlich gesetzlich verankert. Ein guter Schritt im Sinne einer verantwortlichen Asylpolitik.
- Hingegen sind folgende Neuregelungen zur Inhaftierung und Ausweisung für mich aus menschenrechtlichen Erwägungen heraus, und aus dem Anspruch heraus, dass Flucht nach Deutschland möglich sein muss, nicht zustimmungsfähig.
- Die Neuregelung der Abschiebungshaft kommt einer Verschärfung gleich. Schätzungsweise weniger als einhundert Menschen befanden sich im letzten Jahr in Abschiebungshaft in Deutschland. Davon waren die meisten sogenannte Dublin-Fälle. Nach der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) von Juli 2014 wurden jedoch die meisten „Dublin-Fälle“ freigelassen. Die Neuregelung sieht für einreisende Fluchtsuchende neue Haftgründe vor, die es einfacher machen, Menschen zu inhaftieren, die abgeschoben werden sollen.
- Verschärfung des Ausweisungsrechtes: Es werden neue Einreise- und Aufenthaltsverbote geschaffen. Sie sind aus meiner Sicht ebenfalls kritikwürdig.