Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat am 17.6.2014 den Doppelhaushalt 2015/2016 beschlossen. In diesem Zusammenhang hat sich das Kabinett darauf verständigt, die zusätzlichen Mittel des Bundes durch die Neuregelung des BAföG komplett in den Bereich Bildung in unserem Land zu investieren.
Es ist erfreulich, dass sich diese Erleichterung des Landeshaushaltes positiv für die Kinder, Jugendlichen und Studierenden in unserem Land auswirkt. Die 30 Millionen € kommen direkt den Hochschulen und der Wissenschaft (15 Millionen €) sowie den Schulen (15 Millionen €) zugute.
Zudem hat die Bundesbildungsministerin, Prof. Dr. Johanna Wanka, in dieser Woche einen Entwurf vorgelegt, der die Abschaffung des Kooperationsverbotes vorsieht. Das ist zunächst ein wichtiges Signal. Der Entwurf weist in die richtige Richtung und geht auf unser sozialdemokratisches Ziel ein, den Bund stärker im Bereich Bildung einzubinden.
Der Entwurf sieht eine Grundgesetzänderung vor, nach der der Bund künftig dauerhaft in die Finanzierung von Wissenschafts- und Hochschuleinrichtungen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen einsteigen kann. Die Grundgesetzänderung ist ein wichtiger Schritt in der Bildungspolitik – aber noch nicht der aus sozialdemokratischer Sicht erhoffte Durchbruch. Der Bereich der allgemein bildenden Schulen bleibt weiterhin ausgeklammert. Die ersten Erfolge der Regierungskoalition dürfen deshalb nicht darüber hinwegtäuschen, dass noch viel Arbeit vor uns liegt.
Karamba Diaby