Erklärung nach § 31 GO zur namentlichen Abstimmung TOP 3 a) – Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung beschleunigter Asylverfahren (Drucksache 18/7538)
Bei Abstimmungen mit erheblicher Reichweite oder auch bei Gewissensfragen nehme ich für mich das Recht eines jeden Abgeordneten nach Artikel 38 (1) des Grundgesetzes in Anspruch. In Abwägung der getroffenen Verschärfungen im Entwurf zum Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren u.a. beim Familien- und Elternnachzug für subsidiär geschützte Geflüchtete und unter Berücksichtigung der Menschen- und Grundrechte stimme ich mit Nein.
- Die Einschränkung des Familien- und Elternnachzuges bei subsidiär Schutzbedürftigen ist mit dem Grundrecht auf Schutz der Familie (Art. 6 GG) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 8 EMRK) nicht zu vereinbaren.
- Innerhalb von 3 Wochen soll ein komplettes Asylverfahren u.a. für Geflüchtete aus sicheren Herkunftsstaaten in besonderen Aufnahmezentren durchgeführt werden. Hier besteht die Gefahr, dass ein ausreichender Zugang zur unabhängigen Rechtsberatung in den Aufnahmeeinrichtungen nicht gegeben sein kann.
- Die Absenkung der Leistungen von Asylsuchenden ist nicht nachvollziehbar. Das Existenzminimum darf nicht weiter herabgesetzt werden. Das hat auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 18.07.2012 zum AsylbLG bekräftigt.
Unter Berücksichtigung dieser aufgeführten Argumente stimme ich dem Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren nicht zu.