Erklärung nach §31 GO zur namentlichen Abstimmung TOP 5a Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes
Bei Abstimmungen mit erheblicher Reichweite oder auch bei Gewissensfragen nehme ich für mich das Recht eines jeden Abgeordneten nach Artikel 38 (1) des Grundgesetzes in Anspruch. In Abwägung der getroffenen Verbesserungen und Verschärfungen des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes stimme ich mit Enthaltung.
- Derzeit sind nach Schätzungen des UNHCR 60 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht. Dies ist die höchste Zahl, die jemals von UNHCR verzeichnet wurde, und sie wächst weiterhin rasant. In der Bundesrepublik werden in diesem Jahr schätzungsweise 1 Millionen Geflüchtete erwartet. In dieser globalen Flüchtlingskrise, sehe ich sowohl die Europäische Union, als auch die Bundesrepublik Deutschland in der Verantwortung für eine solidarische und humane Asylpolitik. Hierzu erachte ich eine Modernisierung des Asylrechts als erforderlich. Im Sinne beispielsweise legaler Wege nach Europa für Asylsuchende und im Sinne einer menschenrechtsbasierten Asylpraxis in der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland. Hierzu zählen für mich ebenfalls Maßnahmen wie einen Zweckwechsel für Asylsuchende zu ermöglichen. Als Sozialdemokrat lehne ich grundsätzlich Verschärfungen ab, die einer menschenrechtsbasierten Asylpraxis entgegenstehen.
- In u.a. folgenden wesentlichen Punkten sehe ich deutliche Verbesserungen: Um Fluchtursachen in Herkunftsländern zu bekämpfen, werden die entsprechenden Mittel aufgestockt. Um die Kommunen und Länder zu entlasten wird ab 2016 eine pauschale von mantlich 670 Euro pro Asylsuchendem für die Dauer des Verfahrens und im Falle einer Ablehnung einen Monat darüber hinaus. Zusätzlich beteiligt sich der Bund an der Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen mit zusätzlichen Mitteln i.H.v. 350 Euro.
- Hingegen verschlechtert der vorliegende Gesetzesentwurf die Situation von Geflüchteten. Unter anderem folgende Neuregelungen sind für mich aus menschenrechtlichen Erwägungen heraus, und aus dem Anspruch heraus, dass Flucht nach Deutschland möglich sein muss, nicht zustimmungsfähig. Die Ausweitung der sicheren Herkunftsstaaten ist nicht sachgerecht und wiederspricht dem Prinzip des deutschen Asylrechts auf Einzelfallprüfung. Die Abschiebungen ohne Vorankündigung sind inhuman und unverhältnismäßig. Die Einschränkungen der Arbeit der Härtefallkommission sind unverhältnismäßig. Ebenfalls sind die unbegründeten Leistungskürzungen inhuman und scheinen mir nicht verfassungskonform.