Heute haben SPD, CDU und CSU das Optionsmodell für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder abgeschafft. Danach müssen sich junge Menschen nicht mehr zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsbürgerschaft, die sie durch die Abstammung von ihren Eltern erworben haben, entscheiden.
Als in Deutschland aufgewachsen gilt, wer sich acht Jahre gewöhnlich im Inland aufgehalten hat, sechs Jahre im Inland eine Schule besucht hat oder wer über einen im Inland erworbenen Schulabschluss oder eine im Inland abgeschlossene Berufsausbildung verfügt.
Für die überwiegende Anzahl der hier geborenen Kinder ist die Optionspflicht damit abgeschafft. Aber – das ist ein Wermutstropfen – nicht für alle. Ergänzend haben wir jedoch eine Härtefallklausel verabschiedet: Als in Deutschland aufgewachsen gilt auch, wer im Einzelfall einen vergleichbar engen Bezug zu Deutschland hat und für den die Optionspflicht nach den Umständen des Falles eine besondere Härte bedeuten würde.
In der großen Mehrzahl der Fälle wird das Aufwachsen in Deutschland von der Behörde anhand der Meldedaten mit wenig Aufwand selbst festgestellt. Durch diese Umkehr der Darlegungslast müssen die Betroffenen nicht mitwirken.
Mit der Verabschiedung des Gesetzes ist eine zentrale integrationspolitische Forderung, die die SPD im Koalitionsvertrag durchgesetzt hat, umgesetzt.