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Diaby zum NC-Urteil des Bundesverfassungsgerichts: „Das Recht auf Teilhabe an Bildung ist ein Grundfundament der Gesellschaft!“

*Bild: NEO_II @flickr.com

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat heute entschieden, dass die Studienplatzvergabe für das Fach Humanmedizin teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. Das Recht auf Teilhabe an Bildung ist ein Grundfundament der Gesellschaft! Wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben uns schon lange dafür eingesetzt, das Verfahren der Studienplatzvergabe in der Humanmedizin zu reformieren und die Missstände dort zu beheben. Damit wird endlich der gefühlten Willkür ein Ende gesetzt bei der Frage, wer Medizin studieren darf und wer nicht. Und das ist auch nötig – bei aktuell fast 62.000 Bewerberinnen und Beweerbern, die sich auf nur 11.000 Studienplätze bewerben. Es ist auch nicht zumutbar, dass ein Teil der angehenden Medizinstudentinnen und Medizinstudenten länger auf ihren Studienplatz warten muss als andere überhaupt studieren.

Wenn zum Beispiel jemand bei der Caritas Menschen gepflegt hat, spricht das für einen Erfahrungswert, den man im Arztberuf ebenfalls braucht. Wenn Hochschulen zur Berücksichtigung der Eignung eines Bewerbers oder einer Bewerberin ausschließlich Abiturnoten heranziehen, ist das nicht genug. Ergänzend müssen nicht schulnotenbasierte Kriterien aufgenommen werden – wie soziale Kompetenzen und Berufserfahrung. Weder das Hochschulgesetz noch der Staatsvertrag mit den Ländern von 2008 verpflichten heute die Hochschulen dazu.

Das Urteil führt uns auch vor Augen, dass die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern im Bildungsbereich bestmöglich funktionieren muss, um ein hohes Bildungsniveau und die gleichberechtige Teilhabe aller an dem Bildungsangebot zu gewährleisten. Die Aufhebung des Kooperationsverbots könnte hierbei ein wichtiger Schritt in diese Richtung sein.