Der Bundestag hat heute das Tarifautonomiestärkungsgesetz verabschiedet – und damit auch den flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Er gilt für alle Branchen, in Ost und West gleich. Von dem Mindestlohn profitieren ab 2015 rund vier Millionen Menschen in unserem Land. Damit wird ein historischer Meilenstein in der Arbeitsmarktpolitik gesetzt. Wir stärken die Tarifbindung und schaffen Ordnung am Arbeitsmarkt.
Die Einführung des Mindestlohns wird auch in Halle (Saale) einen positiven Effekt haben. Ab 1. Januar 2015 erhält rund jeder vierte Beschäftigte in Halle einen menschenwürdigen Lohn (ca. 31.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer). In Sachsen-Anhalt profitieren ca. 56.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Allein in Halle wird der Mindestlohn eine Steigerung der Kaufkraft von 56,6 Millionen nach sich ziehen.
Die wichtigsten Fakten zum Mindestlohn:
- Es gibt keine Ausnahmen: Ab 1. Januar 2017 gelten 8,50 Euro für alle Branchen in Ost und West flächendeckend.
- Im Koalitionsvertrag sind Übergangslösungen vereinbart worden. Einige Branchen haben tarifliche Übergänge ausgehandelt. Für die Zeitungszusteller und die Saisonarbeit ist eine Übergangslösung im Gesetz gefunden worden. Ab 1. Januar 2017 sind alle bei 8,50 Euro.
- Schluss mit der „Generation Praktikum“: Praktika sind in Zukunft nur noch vor oder während Studium oder Ausbildung möglich und erhalten Qualitätsstandards.
- Vom Mindestlohn profitieren insbesondere viele Frauen.
- Mit der Mindestlohnkommission aus Gewerkschaften und Arbeitgebern stärken wir die Tarifpartner. Sie entscheiden schon 2016 über eine Erhöhung des Mindestlohns ab 2017.
- Der Mindestlohn wird wirksam kontrolliert. Beim Zoll werden dafür 1.600 neue Stellen geschaffen.
Ihr Karamba Diaby