In diesen Tagen spürt man sehr schnell, wer die systemrelevanten Jobs im Land hat. Es sind unter anderem Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger, Verkäuferinnen und Verkäufer in den Supermärkten, Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer und die Beschäftigten in der Abfallwirtschaft. Ihnen gebührt mein großer Dank. Doch Dank reicht allein nicht. Ihre Arbeit muss vor allem besser bezahlt werden. Das sind wir ihnen schuldig.
Wir erleben gerade alle eine erhebliche Einschränkung unserer Freiheitsrechte, um die Corona-Pandemie einzudämmen. Gesundheit geht vor und deshalb finde ich die getroffenen Maßnahmen richtig. Es muss aber hier klar sein, dass das nur eine zeitlich begrenzte Lösung sein kann und wir auch über mögliche Exit-Strategien sprechen müssen. Um die negativen Auswirkungen abzudämpfen, hat der Bundestag am Mittwoch ein Maßnahmenpaket in Höhe von 156 Milliarden Euro geschnürt. Der Bundesrat hat heute ebenfalls zugestimmt. Die Botschaft ist klar: Wir lassen niemanden zurück.
Hilfen für Familien: Wenn das Einkommen nur für sich selbst, aber nicht für die gesamte Familie reicht, können Eltern den Kinderzuschlag (KiZ) erhalten. Im Rahmen der Corona-Krise wird der Kinderzuschlag nun zu einem „Notfall-KiZ“ erweitert. Er soll Familien helfen, die kurzfristig Einkommensausfälle haben (z.B. durch Kurzarbeitergeld) und deswegen Unterstützung benötigen. Bei Anträgen für den „Notfall-KiZ“ wird das Einkommen der Eltern nicht anhand der vergangenen sechs Monate, sondern nur anhand des letzten Monats geprüft. Damit können kurzfristige Einkommenseinbußen abgefedert werden. Bisherige Kinderzuschlag-Bezieherinnen und -Bezieher, die den Höchstsatz von 185 Euro erhalten, bekommen die Leistung für weitere sechs Monate automatisch verlängert. Sie müssen keine neuen Nachweise erbringen. Das entlastet auch die Familienkasse, um die Anträge für den Notfall-KiZ zu bearbeiten. Beide Regelungen sind auf den Zeitraum vom 1. April bis 30. September 2020 befristet. Auch der „Notfall-KiZ“ kann digital beantragt werden. Weitere Informationen unter: www.not-fall-kiz.de
Schutz und Unterstützung für Beschäftigte: Die Ausbreitung des Coronavirus stellt Wirtschaft und Arbeitsmarkt vor große Herausforderungen. Um Unternehmen darin zu unterstützen, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter zu beschäftigen, haben wir den Zugang zum Kurzarbeitergeld rückwirkend zum 1. März 2020 erleichtert. Wir spannen einen Schutzschirm, um Arbeitsplätze zu erhalten und Entlassungen zu vermeiden. Der Bundestag hat diese Regelungen am 13. März 2020 im Eilverfahren beschlossen. Grundsätzlich sind über tarifvertragliche Lösungen finanzielle Aufstockungen zusätzlich zum Kurzarbeitergeld möglich, wie zuletzt beim Tarifabschluss in der Metallindustrie erfolgt.
Soforthilfen für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen: Soloselbstständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Kleinstunternehmen werden durch Soforthilfen unterstützt. Die Kreditprogramme zur Sicherstellung der Liquidität greifen bei ihnen oft nicht. Häufig verfügen sie über keine Sicherheiten oder weitere Einnahmen, müssen aber trotz möglicher Umsatzeinbußen weiterhin ihre laufenden Betriebskosten wie Mieten, Versicherungen oder Leasingraten finanzieren. Um ihre wirtschaftliche Existenz zu sichern, erhalten Soloselbstständige, Freiberufler und Kleinstunternehmen eine finanzielle Soforthilfe, wenn sie infolge der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Die Soforthilfe beläuft sich auf eine bis zu 9.000 Euro hohe Einmalzahlung für drei Monate bei bis zu fünf Beschäftigten. Bei bis zu zehn Beschäftigten sind es bis zu 15.000 Euro. In Sachsen-Anhalt ist das Sofortprogramm durch unseren Minister Armin Willingmann in zwei weiteren Stufen sogar für Betriebe bis zu 50 Beschäftigte aufgestockt worden. Ab kommenden Montag ist für Unternehmen die Beantragung über die Investitionsbank des Landes Sachsen-Anhalt möglich. Das Programm hat ein Volumen von 50 Mrd. Euro.
Vereinfachtes Antragsverfahren mit Blick auf die Grundsicherung: Wer zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und dabei erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, erhält SGB-II-Leistungen (u. a. ALG II). Erst nach Ablauf von sechs Monaten gelten wieder die üblichen Vorschriften. Auch Folgeanträge werden unbürokratisch für sechs Monate weiterbewilligt.
Soziale Dienstleister werden geschützt: Auch die sozialen Dienstleister in Deutschland sind infolge der Corona-Pandemie akut von schwerwiegenden finanziellen Einbußen bis hin zur Insolvenz bedroht. Um sie zu erhalten, wird die Bundesregierung sie mit einem Sicherstellungauftrag unterstützen. Das betrifft unter anderem Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Dienste für Kinder und Jugendliche, Frauen, Familien, Seniorinnen und Senioren.
Um zur Bewältigung der Corona-Pandemie beizutragen, sollen die Dienstleister in geeignetem und zumutbarem Umfang Arbeitskräfte, Räumlichkeiten und Sachmittel zur Verfügung stellen. Der Sicherstellungsauftrag gilt zunächst bis zum 30. September 2020 und kann bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden.