Der Bundeshaushalt 2019 wurde heute mit einer Gesamthöhe von 356,4 Mrd. Euro verabschiedet, davon fließen 38,9 Mrd. in Investitionen. Damit gute Bildung nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängt, stellen wir mit dem Gute-Kita-Gesetz sicher, dass sich der Bund finanziell an der Kinderbetreuung beteiligt. Wir wollen mehr Förderung, mehr Qualität und weniger Gebühren in den Kitas. Dafür investieren wir in den nächsten vier Jahren 5,5 Mrd. Euro. Zusätzlich sorgen wir für eine finanzielle Entlastung von Familien in Höhe von 9,8 Mrd. Euro pro Jahr, z. B. durch 10 Euro mehr Kindergeld im Monat oder durch einen Ausgleich bei der „kalten Progression“.
Der Bildungshaushalt beträgt über 18 Milliarden Euro
Maßgebliche Entscheidungen für Deutschlands Wissenschaftssystem hat der Haushaltsausschuss im Zuge der Etatberatungen 2019 vorgenommen. Perspektivisch werden insgesamt über 1,4 Milliarden Euro zusätzlich in den nächsten Jahren für die Wissenschaft bereitgestellt.
Wir haben den Förderhöchstsatz des BAföG um 15 Prozent gesteigert auf 850 Euro monatlich. Die Einkommensfreibeträge werden um 9 Prozent erhöht. Der Wohnzuschlag wird von 250 Euro auf 325 Euro monatlich angehoben. Es geht uns auch um die Verbesserung der Situation von Auszubildenden. Aus diesem Grund reformieren wir das Berufsbildungsgesetz. Deshalb wird es eine Mindestausbildungsvergütung geben, die an das Schüler-BAföG angelehnt sein wird. Für den DigitalPakt Schule stehen im kommenden Jahr bereits 720 Millionen Euro in einem Sondervermögen bereit. Die Fraktionsspitzen von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen haben eine Gesamteinigung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes erzielt und sich dabei im Bildungsbereich auf folgende Formulierung des Artikels 104c GG geeinigt:
„Der Bund kann den Ländern zur Sicherstellung der Qualität und der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen sowie mit diesen verbundene besondere unmittelbare Kosten der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren. Artikel 104b Absatz 2 Satz 1 bis 5 und Absatz 3 gilt entsprechend.“
Das erste gemeinsame Projekt, das auf dieser Grundlage umgesetzt werden kann, ist der DigitalPakt Schule mit einem Volumen von insgesamt fünf Milliarden Euro. Der Deutsche Bundestag wird die Gesamteinigung zu den Grundgesetzänderungen nächste Woche in 2./3.-Lesung abschließend beraten und dem Bundesrat zuleiten. Neben dem Bildungsbereich betreffen die Grundgesetzänderungen vor allem die Bereiche sozialer Wohnungsbau und Gemeindeverkehrswegefinanzierung.