Am 1. August 2016 tritt die umfassende BAföG-Reform in Kraft. Der Bund unterstützt künftig die BAföG-Empfänger jedes Jahr zusätzlich mit 825 Euro Millionen Euro.
„Das ist ein wichtiger Beitrag für mehr Chancengleichheit in der Bildung. Das BAföG geht auf ein ursozialdemokratisches Projekt in der Regierungszeit von Willy Brandt zurück und fördert seit nunmehr 45 Jahren die soziale Gerechtigkeit und stärkt den Zusammenhalt in der Gesellschaft. Denn dank der Förderung können junge Menschen unabhängig vom Geldbeutel der Eltern ein Studium aufnehmen“, erklärt Karamba Diaby.
Diaby weiter: „Mit der Reform macht die Bundesregierung das BAföG fit für die Zukunft. Die Schüler und Studenten erhalten mehr Geld und der Kreis der Empfänger wird um etwa 110.000 im Jahresdurchschnitt erhöht. Damit steigt laut Prognosen die Zahl der Geförderten auf den höchsten Wert seit über 30 Jahren.“
Hintergrund – Die Änderungen im Einzelnen
Die Bedarfssätze und die Einkommensfreibeträge steigen um 7 Prozent. Der Wohnzuschlag für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, wird auf 250 Euro angehoben. Damit steigt der monatliche Förderhöchstsatz auf 735 Euro; der Freibetrag von Einkommen miteinander verheirateter Eltern auf 1.715 Euro monatlich. Die Kinderbetreuungszuschläge werden auf einheitlich 130 Euro pro Kind angehoben. Der Kinderbetreuungszuschlag fördert die Vereinbarung von Ausbildung und Familie, denn er bietet die Möglichkeit, flexible Fremdbetreuung außerhalb der regulären Öffnungszeiten von Einrichtungen zur Kinderbetreuung zu organisieren und zu finanzieren. Der Freibetrag für eigenes Vermögen von Auszubildenden wird deutlich auf 7.500 Euro angehoben. BAföG-Empfänger können künftig einen Minijob bis zur vollen Höhe von 450 Euro monatlichem Verdienst ausüben, ohne dass dieses Einkommen auf ihre BAföG-Leistungen angerechnet wird.
Strukturelle Änderungen ab dem 1. August: Beim Übergang von einem Bachelorstudiengang in einen anschließenden Masterstudiengang wird eine Förderlücke geschlossen. Künftig gilt beim BAföG für Studierende grundsätzlich die Bekanntgabe des Abschlussergebnisses als Ausbildungsende. Damit wird die Förderung um maximal zwei Monate verlängert. Ebenso können BAföG-Anträge künftig auch online gestellt werden.