Gemeinsam mit Bundesbildungsministerin Prof. Dr. Johanna Wanka haben heute Vertreter der Regierungsfraktionen von SPD und CDU/CSU die konkreten Maßnahmen zur BAföG-Reform vorgestellt.
Demnach übernimmt der Bund, wie zuletzt bereits verkündet, die gesamten Kosten des BAföG ab 2015. Damit werden die Länder um rund 1,7 Milliarden Euro jährlich entlastet. Somit können die Länder ihren Verpflichtungen im Bereich der Hochschulen und Schulen besser nachkommen.
Die Novelle des BAföG beinhaltet zudem eine substantielle Anhebung der Bedarfssätze und Einkommensfreibeträge für die Auszubildenden und Studierenden. Damit wird das BAföG der Lebens- und Ausbildungswirklichkeit der Geförderten besser gerecht. Von der Novellierung werden mehr Auszubildende und Studierende profitieren. Die Ausweitung ist insbesondere auf das Einwirken der SPD gegenüber der CDU/CSU zu verdanken. Mit der Novellierung werden jährlich zusätzlich rund 825 Millionen Euro für die Ausbildungsförderung bereitgestellt.
Die Novellierung beinhaltet im Einzelnen:
Anhebung der Bedarfssätze und des Wohnzuschlags
- Bedarfssätze werden um 7 Prozent angehoben
- Wohnzuschlag wird auf 250 € angehoben
- Auswärts wohnenden Studierenden stehen damit bis zu 735 € (statt) 670 € zur Verfügung
Anhebung der Einkommensfreibeträge um 7 Prozent
- Damit Ausweitung der Geförderten um über 110.000 Studierende und SchülerInnen
- Damit ist die Ausübung eines Minijobs bis zur Höhe von 450 € möglich
Anhebung Vermögensfreibetrag für eigenes Vermögen von BAföG-Geförderten
- Freibetrag wird von 5.200 € auf 7.500 € angehoben
Anhebung und Vereinheitlichung des Kinderbetreuungszuschlags
- Kinderbetreuungszuschlag für Auszubildende mit Kindern wird auf einheitlich 130 € für jedes Kind angehoben
Schließung ungewollter Förderungslücken bei zweistufiger Studienstruktur
- Als Ausbildungsende gilt zukünftig nur die Bekanntgabe des Abschlussergebnisses und nicht mehr die letzte Prüfungsleistung
- Masterstudium wird zukünftig schon ab der vorläufigen Zulassung förderungsfähig
Stärkung von Mobilität und Internationalität
- Ausweitung der Förderberechtigung sowohl für Ausbildungen im Ausland als auch für nichtdeutsche Auszubildende
- Für Inhaber humanitärer Aufenthaltstitel und für Geduldete wird die bisher geltende Voraussetzung für eine Förderung herabgesetzt (bisher: vier Jahre)
Entbürokratisierung und Verfahrenserleichterung durch Online-Antragsmöglichkeit